ambulante
Geburt
-
Wochenbett-
­betreuung


home

über mich

Stillberatung

Hausbesuche
& Hebammen ­ ­sprechstunde

Schwangeren ­ ­begleitung
& Wochenbett

ambulante Geburt

Kurse
&
Vorträge

Geburtsvor ­bereitung & Babymassage

Verhütung

Kontaktformular
& Anmeldung

Links

Impressum & Disclaimer

ambulante Geburt

und

vorzeitige Entlassung








Wochenbett-
­ betreuung

durch
deine Hebamme






Ambulante Geburt

Das bedeutet, dass Sie
innerhalb 24 Stunden
nach der Geburt
mit Ihrem Baby
nach Hause gehen.



Die Krankenkasse
übernimmt anteilig in der Schwangerschaft:
2 Hausbesuche oder Hebammen ­sprechstunden.
Im Wochenbett: in den ersten 5 Tagen nach der Geburt je 1 Hausbesuch/Tag.

Anschließend sind vom 6. Tag nach der Geburt bis zum Ende des 2. Lebens­monat weitere 7 Besuche vorgesehen.
Vorzeitige Entlassung

Das bedeutet, dass Sie länger als 24 Stunden im Spital bleiben.
Meisstens werden Sie dann entlassen, wenn Sie es auch möchten, unabhängig von Wochenbetttag.

Die Kasse über­ nimmt genauso anteilig wie bei ambulanter Geburt, wenn Sie vor dem
4. Tag* nach Hause gehen. *Tag der Geburt = Tag 0

Entlassung vor dem 4. Tag* nach der Spontangeburt

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Falls Sie allerdings nicht vor dem 5. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt wird als Tag 0 gezählt!),
können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen.


Entlassung vor dem 6. Tag nach Kaiserschnitt

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Falls Sie allerdings nicht vor dem 6. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt = Tag 0),
können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen.

.
Aus dem Hebammengesetz

Der Hebammenberuf umfasst
die eigenverantwortliche
Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren,
Gebärenden und Wöchnerin und die Beistands­leistung bei der Geburt.