Hebammenbetreuung

ist eine

Leistung der Krankenkasse

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Impressum & Disclaimer

Jede Frau hat das Recht (ohne Zuweisung) zu jeder Zeit Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

folgende Kosten werden anteilig von den Krankenkassen übernommen:
  • Ordination in der Schwangerschaft und Wochenbett
  • Hausbesuche in Schwangerschaft und Wochenbett
  • Stillberatung im Wochenbett
  • Wochenbettbesuche nach ambulanter Geburt und Entlassung vor dem 4. Tag (bei Kaiserschnitt vor dem 6. Tag)*
  • Hausgeburten

    * Tag der Geburt zählt als Tag 0, erster Tag ist der Tag nach der Geburt usw.
Voraussetzungen der Kassenleistung:
  • Vorzeitge Entlassung vor dem 4. Wochenbetttag, bzw. vor dem 6. Wochenbetttag bei Kaiserschnittentbindung oder
  • Kontaktaufnahme mit der Hebamme vor der Geburt und/oder geplante ambulante Geburt
Die erhaltenen Honorarnoten der Hebamme schicken Sie formlos im Original (machen Sie sich eine Kopie) an die Krankenkassa, diese refundiert automatisch anteilig die 80% des Kassentarifes aller Besuche.
Nachfolgend angegebenen Leistungen sind geltenden Kassentarife

und werden bei Inanspruchnahme der Wahlhebamme ohne Kassenvertrag von Ihnen persönlich bezahlt. Die Krankenkassen erstatten Ihnen dann 80% von den Kassentarifen
  • pro Hausbesuch: Euro 35,-- (Sonn- und Feiertagszuschlag: Euro 5,25)
  • pro Inanspruchnahme in der Ordination: Euro 25,--
  • Geburtspauschale: Euro 390,--
  • pro gefahrener Kilometer: Euro 0,42
  • Materialpauschale für die Geburtshilfe: pauschal Euro 34,--
  • Materialpauschale für das Wochenbett im Fall einer Hausgeburt oder ambulanten Entbindung: pauschal EURO 9,--
  • Materialpauschale im Falle einer vorzeitigen Entlassung bis zum 3. Tag pauschal EURO 4,50
Für andere Leistungen der Hebammen wie: Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (da diese leider nicht im Tarif enthalten der Krankenkassen vorgesehen sind)
Hausgeburt
Die Krankenkasse übernimmt insgesamt hier die meissten Kosten: 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche - Anteilig Kosten für die Geburt und die Betreuung der Geburt - täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt - sowie 7 weitere Besuche.
Was übernimmt die Kasse? Wieviel muss ich selber zahlen?

Die Abrechnungen können je nach Tarif der Hebammen etwas schwanken und variieren.

Ein Rechenbeispiel für einen Besuch bei ambulanter Geburt/vorzeitige Entlassung:
  • Hebammenhonorar € 80 - Hausbesuch inkl. Kilometerpauschale in Wien
  • Die Kasse erstattet € 36,72 (€ 28 + € 8,72 Kilometerpauschale in Wien)
  • Ihr Selbstbehalt = € 44,18 (€ 42 + € 2,18 Kilometerpauschale in Wien)
Ein Rechenbeispiel für eine Ordination bei ambulanter Geburt:
  • Hebammenhonorar € 55 - Ordination
  • Die Kasse erstattet € 20
  • Ihr Selbstbehalt = € 35
Ein Rechenbeispiel für eine Ordination bei ambulanter Geburt:
  • Hebammenhonorar € 36 - Nanaya bei mehrmahliger Begleitung 1070 Wien, Zollergasse 37
  • Die Kasse erstattet € 20
  • Ihr Selbstbehalt = € 16
Für andere Leistungen der Hebammen wie: Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (da diese leider nicht im Tarif enthalten der Krankenkassen vorgesehen sind).