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Geburts Hausbesuche & Hebammen |
Jede Frau hat das Recht (ohne Zuweisung) zu jeder Zeit Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
folgende Kosten werden anteilig von den Krankenkassen übernommen:
Voraussetzungen der Kassenleistung:
Die erhaltenen Honorarnoten der Hebamme schicken Sie formlos im Original (machen Sie sich eine Kopie) an die Krankenkassa,
diese refundiert automatisch anteilig die 80% des Kassentarifes aller Besuche.
Nachfolgend angegebenen Leistungen sind geltenden
Kassentarife
und werden bei Inanspruchnahme der Wahlhebamme ohne Kassenvertrag von Ihnen persönlich bezahlt. Die Krankenkassen erstatten Ihnen dann 80% von den Kassentarifen
Für andere Leistungen der Hebammen wie:
Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen
(da diese leider nicht im Tarif enthalten der Krankenkassen vorgesehen sind)
Hausgeburt
Die Krankenkasse übernimmt insgesamt hier die meissten Kosten: 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche - Anteilig Kosten für die Geburt und die Betreuung der Geburt - täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt - sowie 7 weitere Besuche.
Was übernimmt die Kasse? Wieviel muss ich selber zahlen?
Die Abrechnungen können je nach Tarif der Hebammen etwas schwanken und variieren. Ein Rechenbeispiel für einen Besuch bei ambulanter Geburt/vorzeitige Entlassung:
Ein Rechenbeispiel für eine Ordination bei ambulanter Geburt:
Ein Rechenbeispiel für eine Ordination bei ambulanter Geburt:
Für andere Leistungen der Hebammen wie:
Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen
(da diese leider nicht im Tarif enthalten der Krankenkassen vorgesehen sind).
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