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Geburts Hausbesuche & Hebammen |
Jede Frau kann Hebammenhilfe in
Anspruch nehmen.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit mir Kontakt auf !
Visitenkarte - Termine nach
Vereinbarung
Meine Leistungen:
Für die Beratung und Gespräche nehme ich mir Zeit! Dies dauert in der Regel 1 Stunde bzw. solange, wie notwendig.
Meine Honorare:
Hebammensprechstunde/Schwangerenvorsorge
2 Besuche in der Schwangerschaft werden durch die Kasse anteilig bei ambulanter Entbindung übernommen !
Stillberatung/ Empfängnisregelung/V/KW
Besuche in der Stillzeit werden durch die Kasse anteilig bei ambulanter Entbindung oder vorzeitige Entlassung übernommen !
Wochenbettbetreuung/Nachsorge
Nachbesprechung der Geburt
Kurse "Natürliche Empfängnisregelung" Seite: Kurse
Geburtsvorbereitung
Die Hebammensprechstunde ist ein persönliches (intensives)
Gespräch und die Überwachung von Schwangerschaft, Geburt und
Wochenbett, Untersuchungen usw.
Auch für die Nachbesprechung einer Geburt bin ich gerne für Sie da. Sie müssen nicht bei mir entbunden haben, egal wie lange die Geburt zurückliegt.
Ambulante Geburt und Vorzeitige Entlassung
- Möglichkeiten zur Entbindung und Wochenbettbetreuung:
mit Hinweisen zu verrechenbaren Leistungen der Krankenkassen
Ambulante Geburt
Das heißt, man verlässt innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt mit seinem Baby die Klinik, und wird weiterhin fachkundig von der Hebamme bei Hausbesuchen täglich bis zum 5. Tag nach der Geburt betreut, und darüber hinaus auf Wunsch und Bedarf bis zum Ende der Stillzeit. Bei der Mutter schaue ich ob sich die Gebärmutter gut zurückbildet, wie der Wochenfluss aussieht, ob sich die Brust mit Milch füllt, sehe Ihren Allgemeinzustand, und gebe Tipps und Tricks, auch beim Stillen. Beim Baby achte ich auf die Haut, seinen Nabel, Gelbsucht, Saugverhalten, Gewichtszunahme, Verdauung und sein Allgemeinbefinden. Am Ende der ersten Lebenswoche des Babys, muss ein Kinderarzt konsultiert werden, um den Stempel im Mutter-Kind-Paß zu geben. Die Krankenkasse übernimmt folgende Anzahl der Besuche der Hebamme bei ambulanter Geburt anteilig: In der Schwangerschaft sind 2 Hausbesuche oder 2 Hebammenordinationstermine vorgesehen und in den ersten 5 Tagen nach der Geburt wird von der Gebietskrankenkasse (sowie von den meisten anderen Krankenkassen) je 1 Hausbesuch pro Tag bezahlt Anschließend sind vom 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Woche nach der Geburt (Wochenbett) bis max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Besuche in der Hebammenordination bei besonderen Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen...) vorgesehen. Die erhaltenen Honorarnoten schicken Sie an die Krankenkassa, diese refundiert anteilig. Vorzeitige Entlassung Gehen Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt nach Hause, heißt dies "vorzeitige Entlassung". Sie werden dann entlassen, wenn Sie eine Hebammenbetreuung fürs Wochenbett haben. Die Betreuung und Hausbesuche verlaufen genauso wie bei der ambulanten Geburt. Scheuen Sie sich nicht, früher nach Hause zu gehen. Zu Hause ist es viel ruhiger und für die frischgebackenen Eltern ist es oft sehr angenehm, gerade beim ersten Kind. Die Krankenkassa schießt für bis zu 10 Hausbesuche einen Teil bei.
Geburtshilfe: frauenfreundlich und
familienorientiert
Im Einklang mit der internationalen Vereinigung der Hebammen bin ich der Meinung, dass die Geburt ein normaler, physiologischer Vorgang ist. Über 95% der Geburten finden heute in der Klinik statt. Daneben gibt es die Möglichkeit, ein Kind zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen. Unabhängig vom Ort der Geburt wird die Frau überall von einer Hebamme begleitet. Im Idealfall lernen sich die Schwangere und die Hebamme schon während der Schwangerschaft kennen. Dieses gewachsene Vertrauensverhältnis reduziert Angst, Komplikationen und Geburtsdauer. Die Aufgabe der Hebamme ist es, jede normale Geburt in eigener Verantwortung zu leiten.
Aus dem Hebammengesetz 1994
Der Hebammenberuf umfasst die eigenverantwortliche Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin und die Beistandsleistung bei der Geburt. Beiziehungspflicht der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin: Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen. Ist die Beiziehung einer Hebamme bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen. |
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